SCHMERZENSSCHREI eines Mindestsicherungsempfängers
…, wie eine beinah unerträgliche Situation durch das Zutun eines Behördenmitarbeiters in eine wirklich unerträgliche Situation gesteigert werden kann.
…, wie eine beinah unerträgliche Situation durch das Zutun eines Behördenmitarbeiters in eine wirklich unerträgliche Situation gesteigert werden kann.
Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 40
Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Puchgasse 1
1220 Wien
Betreff: Sachverhaltsdarstellung und Niederschrift
Sehr geehrte Damen/Herren der MA 40 !
Sehr geehrte Fr. .!
Erlaube mir, nach rechtlicher Rücksprache, folgendes festzuhalten bzw. Sie zu informieren betreffend weiterer Vorgehensweise meinerseits:
Anmerkung: Diese Beschwerde war erfolgreich! Das Landesverwaltungsgericht hat den Bescheid der MA 40 aufgehoben!
An
MA 40- Sozialzentrum Walcherstrasse
Walcherstrasse 11
1020 Wien
G.
1060 Wien
binnen offener Frist gegen den Bescheid Zl.MA40-SH/2017/01494889-001 vom 11.4.2017
Zugestellt am: 17.4.2017
Ausstellende Behörde: MA 40- Sozialzentrum Walcherstrasse, 1020 Wien
Geschehen und erlebt am women´s day 2017 in Bregenz, Vorarlberg
Schauplatz: Bezirkshauptmannschaft Bregenz – 1. OG
Sache: Wohnbedarfsdeckelung aufgrund des neuen Mindestsicherungsgesetzes des Landes Vorarlberg. Beschwerde gegen den Bescheid der BH-Bregenz wurde eingereicht - liegt beim Landesverwaltungsgerichtshof.
Ihr Sachbearbeiter ist
A…… K……….
Sie werden aufgerufen unter
Folgender Text aus einer Beschwerde wurde uns am 27.11.2011 anonym zugespielt und ist damals in der überquellenden Mailbox liegen geblieben. Ob diese eingebracht worden ist und was aus ihr geworden ist, können wir leider noch nicht sagen. Dieser Text möge daher als Anregung für weitere rechtliche und politische Auseinandersetzungen dienen ...
Ich ergänze die o.g. Beschwerde um folgenden Standpunkt. Diese Kritik wird auch Bestandteil der Klage beim EGMR sein:
Betreff: Einspruch gegen Bescheid ….
1. Zum vorgeworfenen Tatbestand: